AGB's

01. Geltungsbereich

Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den gesamten Geschäftsbereich der KaltesWasser GmbH mit ihrem Vertragspartner, nachstehend “Kunde” genannt, soweit zwischen den Parteien nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart worden ist. Zusammen mit den in der Offerte enthaltenen individuellen Leistungsbeschreibungen und Bedingungen stellen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen die abschliessende Vereinbarung (nachfolgend “Vereinbarung” genannt) zwischen dem Kunden und der KaltesWasser GmbH dar. Eine Vereinbarung zwischen den Parteien kommt zustande, wenn der Kunde die Offerte gegengezeichnet und der KaltesWasser GmbH zurückgesendet oder sie über elektronische Wege akzeptiert hat.

02. Allgemeiner Gegenstand der Vereinbarung

Gegenstand der Vereinbarung sind die in der Offerte vereinbarten und von der KaltesWasser GmbH oder Dritten zu erbringenden Dienstleistungen. Bestimmte Erfolge werden von der KaltesWasser GmbH nicht geschuldet. Insbesondere gibt die KaltesWasser GmbH keine Zusicherungen für den Eintritt bestimmter wirtschaftlicher oder sonstiger Folgen ab. Terminangaben in der Offerte gelten als blosse Zielvorgaben und sind nicht verbindlich. Die KaltesWasser GmbH ist jederzeit ermächtigt, sich zur Erbringung ihrer Dienstleistungen geeigneter Dritter zu bedienen und/oder die Besorgung des Auftrags ganz auf Dritte zu übertragen. Die KaltesWasser GmbH handelt grundsätzlich nach den Instruktionen, die ihr vom Kunden erteilt werden. Sofern Instruktionen ausbleiben, nicht rechtzeitig erfolgen oder in dringenden Fällen kann die KaltesWasser GmbH ohne Rücksprache mit dem Kunden auf dessen Kosten alle Massnahmen treffen, die von der KaltesWasser GmbH als nützlich oder notwendig erachtet werden.

03. Instruktionen und Mitwirkungspflicht des Kunden

Die KaltesWasser GmbH handelt grundsätzlich nach den Instruktionen, die ihr vom Kunden erteilt werden. Sofern Instruktionen ausbleiben, nicht rechtzeitig erfolgen oder in dringenden Fällen kann die KaltesWasser GmbH ohne Rücksprache mit dem Kunden auf dessen Kosten alle Massnahmen treffen, die von der KaltesWasser GmbH als nützlich oder notwendig erachtet werden Über die so getroffenen Massnahmen wird der Kunde von der KaltesWasser GmbH baldmöglichst in Kenntnis gesetzt. Sämtliche Mehraufwände aufgrund ausbleibender oder nicht rechtzeitig erfolgender Instruktionen können dem Kunden von der KaltesWasser GmbH vollumfänglich in Rechnung gestellt werden. Die Leistungen der KaltesWasser GmbH hängen massgeblich von der Kooperation des Kunden mit der KaltesWasser GmbH ab. Der Kunde hat ohne besondere Aufforderung rechtzeitig alle Informationen und Unterlagen, die für eine ordnungsgemässe Erbringung der Dienstleistungen gemäss Leistungsvereinbarung erforderlich sind, der KaltesWasser GmbH zukommen zu lassen. Die KaltesWasser GmbH darf davon ausgehen, dass die vom Kunden überlassenen Unterlagen und erteilten Informationen sowie die Instruktionen richtig und vollständig sind. Die KaltesWasser GmbH übernimmt keinerlei Haftung für Verluste, Schäden oder Mängel im Zusammenhang mit den Dienstleistungen, die auf ungenaue oder unvollständige oder anderweitig fehlerhafte Informationen und Unterlagen oder falsche Instruktionen zurückzuführen sind.

05. Geheimhaltung

Die Parteien verpflichten sich, Stillschweigen zu wahren über alle vertraulichen Informationen, von denen sie anlässlich oder in Zusammenhang mit der Erbringung von Dienstleistungen im Rahmen der Abwicklung der Vereinbarung Kenntnis erlangen. Als vertraulich gelten alle Daten über Tatsachen, Methoden und Kenntnisse, die zumindest in ihrer konkreten Anwendung im Rahmen der Abwicklung der Vereinbarung nicht der Öffentlichkeit allgemein zugänglich sind oder werden, wobei dies nicht auf eine Verletzung einer Verpflichtung unter dieser Ziff. 4 zurückzuführen ist; von einem Dritten ohne Vertraulichkeits-verpflichtung erworben wurden; vom Empfänger der vertraulichen Informationen unabhängig erstellt werden bzw. wurden oder ihm vor dem Empfang bekannt waren; oder allgemein bekannt sind oder von Dritten mit allgemeinen Kenntnissen einfach ermittelt werden können. Ausgenommen hiervon ist die Offenlegung und Weitergabe von vertraulichen Informationen durch die KaltesWasser GmbH an Dritte im Rahmen der Erbringung der Dienstleistungen gemäss der Vereinbarung oder zur Datenverarbeitung und -speicherung, sofern die jeweiligen Dritten einer gleichwertigen Verpflichtung oder gesetzlichen Vorschrift zur Geheimhaltung unterstehen. Die Geheimhaltungsverpflichtung besteht über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus fort. Die vorstehenden Verpflichtungen hindern die KaltesWasser GmbH nicht zur Ausführung von gleichen oder ähnlichen Aufträgen für andere Kunden. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die KaltesWasser GmbH für ihre Kommunikation mit ihm und mit Dritten im Zusammenhang mit den vereinbarten Dienstleistungen auch elektronische Medien wie Telefon, Fax, E-Mail und Websites nutzt. Bei der elektronischen Übermittlung können Daten abgefangen, vernichtet, manipuliert oder anderweitig nachteilig beeinflusst werden sowie aus anderen Gründen verloren gehen und verspätet oder unvollständig ankommen. Jede Partei hat in eigener Verantwortung angemessene Vorkehrungen zur Sicherstellung einer fehlerfreien Übermittlung und Entgegennahme von elektronischen Daten zu treffen. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass ein absoluter Schutz nicht möglich ist. Die KaltesWasser GmbH lehnt daher jede Haftung für unberechtigten Zugriff und Manipulation von elektronisch übermittelten Daten ab.

06. Aufbewahrung

Die KaltesWasser GmbH hat das Recht, Kundendaten und Akten nach Ablauf von zehn Jahren seit Erledigung der jeweiligen Tätigkeit ohne vorherige Anfrage zu vernichten.

07. Schutz- und Nutzungsrechte

Sämtliche Schutzrechte wie Immaterialgüter- und Lizenzrechte an den von KaltesWasser GmbH im Zusammenhang mit den erbrachten Dienstleistungen angefertigten Unterlagen, Produkten oder sonstigen Arbeitsergebnissen sowie dem dabei entwickelten und verwendeten Know-how stehen ausschliesslich der KaltesWasser GmbH zu. Die KaltesWasser GmbH räumt dem Kunden, nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung, jeweils ein nicht ausschliessliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht zum ausschliesslichen Eigengebrauch an den ihm überlassenen Unterlagen, Produkten und sonstigen Arbeitsergebnissen, einschliesslich des jeweils zugehörigen Know-hows, ein.

08. Vergütung

Sofern nicht anders vereinbart, ist die erste Hälfte der anfallenden Vergütung für die von KaltesWasser GmbH gemäss Vereinbarung auszuführenden und inbegriffenen Dienstleistungen vom Kunden im Voraus ohne Abzug auf das von KaltesWasser GmbH angegebene Konto zu zahlen. Sofern nicht anders vereinbart, wird die zweite Hälfte der Vergütung sowie nicht inbegriffene Dienstleistungen und Auslagen nach Erbringung der Dienstleistungen in Rechnung gestellt und sind vom Kunden innerhalb von 14 Tagen auf das von KaltesWasser GmbH angegebene Konto zu zahlen. Bei nicht fristgerechtem Zahlungseingang hat, sofern die Vereinbarung gültig zustande gekommen ist (vgl. Ziff. 1.3), die KaltesWasser GmbH das Recht, vertraglich zugesicherte Leistungen sofort einzustellen, allfällige Onlinezugänge zu sperren, Webseiten abzuschalten oder die Vereinbarung fristlos aufzulösen. Bei Zahlungsverzug können dem Kunden Mahnspesen in der Höhe von CHF 30.– pro Mahnung belastet werden. Zudem ist bei Verzug ab Fälligkeitsdatum ein Verzugszins von 5% p.a. geschuldet. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Rückerstattung der Vergütung, wenn er Dienstleistungen der Vereinbarung nicht in Anspruch nimmt oder die Vereinbarung kündigt. Bei einer Kündigung der Vereinbarung bezahlt der Kunde der KaltesWasser GmbH für alle bereits erbrachten Dienstleistungen und Auslagen, sofern diese Kosten nicht bereits durch die vorausbezahlte Vergütung gedeckt sind. Sofern nicht ausdrücklich anders in der Offerte zwischen dem Kunden und der KaltesWasser GmbH vereinbart, wird die Vergütung nach Zeitaufwand mit einem für die Erbringung der Dienstleistung üblichen Stundensatz abgerechnet. Dieser beträgt mindestens CHF 180.– pro Stunde; hat die KaltesWasser GmbH Anspruch auf Erstattung der angefallenen Auslagen und Dritthonorare; verstehen sich Vergütung und Auslagen exklusive Steuern.

09. Haftung und Gewährleistung

Die KaltesWasser GmbH haftet bei absichtlicher oder grobfahrlässiger Verletzung ihrer vertraglichen Verpflichtungen. Für die fahrlässige Verletzung ihrer Verpflichtungen ist die Haftung auf maximal die Höhe der vom Kunden gemäss Leistungsvereinbarung im Jahr des schädigenden Ereignisses geleisteten Vergütung beschränkt. Die Haftung für Personen, denen die KaltesWasser GmbH die Besorgung von Dienstleistungen befugtermassen übertragen oder die sie dafür beigezogen hat, wird hiermit ganz ausgeschlossen. Diese Drittpersonen haften ausschliesslich selber. Unter keinen Umständen haftet die KaltesWasser GmbH für Schäden, die sie nicht verschuldet hat. Sie haftet auch nicht für entgangene Gewinne und Umsätze und für nicht realisierte Einsparungen (selbst wenn diese die unmittelbare Ursache des schädigenden Ereignisses sind); mittelbare oder Folgeschäden (selbst wenn diese Schäden oder Verluste vorhersehbar waren oder die KaltesWasser GmbH auf das mögliche Eintreten hingewiesen wurde.). Es besteht keine Gewährleistung irgendwelcher Art.

10. Webdesign und Hosting im Besonderen

Die Dienstleistungen der KaltesWasser GmbH umfassten die Erstellung und das Testen der Webseiten des Kunden mit allen dazu notwendigen Tätigkeiten, die Vermittlung von Speicherplatz, die Anmeldung bei Suchmaschinen, ggf. das Übertragen der Webseiten auf den entsprechenden Server, auf dem der Kunde über Speicherplatz verfügt, sowie andere mit dem Kunden speziell vereinbarte Dienstleistungen, insbesondere Servicepakete, die dem Unternehmenszweck entsprechen. Die Erstellung der Webseiten erfolgt durch KaltesWasser GmbH nach den Wünschen des Kunden, die während des Vertragsverhältnisses jederzeit schriftlich mit den entsprechenden Aufpreisen geändert werden können. In der Regel wird ein Pauschalbetrag berechnet, der alle zum Zeitpunkt der Auftragserteilung vereinbarten Dienstleistungen berücksichtigt. Bei Abweichen von den in der Offerte aufgeführten Leistungen können Aufpreise geltend gemacht werden, welche sich nach dem Aufwand und dem Ansatz in Ziff. 7.5 richten. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses durch Erhalt der Zahlung und Übergabe der Webseiten an den Kunden, übernimmt KaltesWasser GmbH keine Gewährleistung bzw. Garantie für Fehler, die durch Eingriffe des Kunden oder durch Einwirkung Dritter entstehen. Der Kunde hat sich bei Erhalt der Webseite davon zu überzeugen, dass die von KaltesWasser GmbH gefertigten Webseiten unter den zuvor festgelegten Testbedingungen funktionieren. Eine Verlängerung der Haftung von KaltesWasser GmbH kann der Kunde nur durch einen Abschluss eines entsprechenden Wartungsvertrages erreichen. KaltesWasser GmbH übernimmt jedoch keine Gewähr für die Vollständigkeit der Daten und dafür, dass die Leistung einem von dem Kunden verfolgten bestimmten Zweck genügt. KaltesWasser GmbH garantiert nicht die Verfügbarkeit bestimmter Domainnamen und schliesst eine Haftung für die zeitweise Nichterreichbarkeit der gehosteten Domain aus. Die Kosten für das Hosting von Webseiten werden jährlich in Rechnung gestellt. Im Übrigen gelten die Bedingungen in Ziff. 7 betreffend die Vergütung. Die Kündigung kann jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist eines Monates per Ende eines jeden Monats erfolgen. Eine Rückerstattung von Hosting-Kosten für die laufende Periode wird nicht gewährt. Die Anmeldung bei Suchmaschinen erfolgt durch KaltesWasser GmbH nach besten Möglichkeiten. KaltesWasser GmbH übernimmt jedoch keine Garantie für den Erfolg und Nutzen der Anmeldung. KaltesWasser GmbH haftet, sofern beauftragt, dafür, dass die Daten des Kunden ordnungsgemäss auf den Server seiner Wahl übertragen werden. Davon muss sich der Kunde nach Abschluss des Auftrags überzeugen. Für alle Veränderungen, die anschliessend durch den Kunden selbst oder durch Dritte entstehen, ist eine Haftung durch KaltesWasser GmbH ausgeschlossen.Druckgut im Besonderen KaltesWasser GmbH vermittelt die Herstellung von Druckgut nach Wünschen des Kunden. Der Kunde erteilt hiermit der KaltesWasser GmbH eine Vollmacht zur entsprechenden Auftragserteilung bei hierzu ausgewählten Leistungserbringer. KaltesWasser GmbH übernimmt keinerlei Gewährleistung und Haftung für die Qualität des Druckgutes. Der Kunde hat allfällige Ansprüche direkt gegenüber dem Leistungserbringer geltend zu machen.

11. Dauer der Vereinbarung und Kündigung

Die Vertragsdauer gilt ab Zustandekommen der Vereinbarung gemäss Ziff. 1.3 und dauert bis zur Erbringung der Dienstleistung, sofern nichts anderes vereinbart wird. Vorbehalten bleiben die Bestimmungen betreffend Hosting von Webseiten, sowie die Bestimmungen in Ziff. 11 bis 13. Die ausserordentliche Kündigung bei Zahlungsverzug des Kunden (vgl. Ziff. 7.2) oder aus anderen wichtigen Gründen bleibt vorbehalten.

12. Verschiedene Bestimmungen

Mit Ausnahme der Zahlungsverpflichtung des Kunden für die erbrachten Dienstleistungen ist keine der Parteien für die Nichterfüllung von Verpflichtungen unter dieser Vereinbarung aus Gründen verantwortlich, die ausserhalb ihres eigenen Einflussbereichs liegen. Sind einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung ganz oder teilweise ungültig, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht beeinträchtigt. Die entsprechende Bestimmung ist durch eine zulässige Bestimmung zu ersetzen, welche dem beabsichtigten Zweck möglichst entspricht. Die KaltesWasser GmbH ist berechtigt, für andere Kunden Dienstleistungen zu erbringen. Änderungen der Vereinbarung bedürfen der Schriftform. Diese Vereinbarung untersteht schweizerischem materiellem Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts und internationaler Abkommen, insbesondere des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung ist Zürich. Zuständig für alle Streitigkeiten aus dieser Vereinbarung ist das für Zürich 1 zuständige Gericht. Die KaltesWasser GmbH ist ebenfalls berechtigt, den Kunden an seinem Sitz zu belangen.